Lärmprotokoll
Wie halte ich Lärm fest?
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Rechtsgrundlage
Art. 257f OR: Mietende nehmen Rücksicht auf Hausbewohner und Nachbarn. Übermässiger Lärm kann ein Mangel sein (Art. 259a ff. OR). Ruhezeiten regeln die Hausordnung und die Gemeinde. Ein Protokoll mit Datum und Uhrzeit ist der wichtigste Beleg.
Orientierung, keine Rechtsberatung. Bei einem Streit helfen der Mieterinnen- und Mieterverband oder die Schlichtungsbehörde deines Kantons.