Zum Inhalt springen
Home-Voice

Ratgeber

Besichtigung.
Was du fragen solltest, bevor du unterschreibst.

Eine Besichtigung dauert vielleicht 20 Minuten. Mit den richtigen Fragen erfährst du darin mehr, als im Inserat steht.

Stand 20. Oktober 20264 Abschnitte · ca. 1 Min.

Was du jetzt tun kannst

Kurz gesagt

Das Wichtigste in drei Sätzen

  • Schau dir an, was später Ärger macht: Feuchtigkeit, Fenster, Heizung, Lärm, Waschküche.
  • Du darfst das Rückgabeprotokoll der Vormietpartei einsehen.
  • Frag nach Nebenkosten, Kaution und dem bisherigen Mietzins – und lies den Vertrag vor der Unterschrift.

Worauf du achtest

Wichtiger als der frische Anstrich ist, was sich nicht übermalen lässt.

  • Feuchte Ecken, Flecken oder Geruch in Bad, Küche und an Aussenwänden
  • Fenster: schliessen sie dicht, wie alt sind sie?
  • Heizung und Warmwasser: Art, Alter, wie wird abgerechnet?
  • Lärm von Strasse, Bahn oder Nachbarn – wenn möglich zu einer anderen Tageszeit nochmals vorbeigehen
  • Waschküche, Keller, Veloraum und wie sie eingeteilt sind

Was du fragen solltest

Notiere die Antworten gleich – auch, wer sie gegeben hat.

  • Gibt es ein Rückgabeprotokoll der Vormietpartei? Du darfst es einsehen.
  • Wie hoch waren die Nebenkosten in den letzten Jahren?
  • Wie hoch war der Mietzins der Vormietpartei? In vielen Kantonen steht er auf einem amtlichen Formular.
  • Sind Arbeiten oder eine Sanierung geplant?
  • Wer ist bei Problemen erreichbar, und wie?

Häufige Fragen

Darf ich den Anfangsmietzins anfechten?
Unter bestimmten Voraussetzungen innert 30 Tagen nach der Übernahme der Wohnung, zum Beispiel wenn er gegenüber dem bisherigen Mietzins erheblich erhöht wurde. Lass dich dafür beraten.
Muss ich Mängel, die ich bei der Besichtigung sehe, gleich melden?
Halte sie spätestens beim Einzug im Übergabeprotokoll fest. Was dort steht, kann dir beim Auszug nicht angelastet werden.

Rechtsgrundlage

Art. 256a OR (Einsicht ins Rückgabeprotokoll), Art. 270 OR (Anfechtung des Anfangsmietzinses, Formular je nach Kanton), Art. 257a und 257e OR (Nebenkosten, Kaution).

Orientierung, keine Rechtsberatung. Bei einem Streit helfen der Mieterinnen- und Mieterverband oder die Schlichtungsbehörde deines Kantons.