Nebenkosten-Check
Stimmt meine Nebenkostenabrechnung?
Rechtsgrundlage
Art. 257a und 257b OR, Art. 4 bis 6 VMWG. Nebenkosten sind die tatsächlichen Aufwendungen für Leistungen, die mit dem Gebrauch der Wohnung zusammenhängen, etwa Heizung, Warmwasser, Wasser, Kehricht oder Hauswartung. Sie dürfen nur verrechnet werden, wenn sie im Mietvertrag einzeln vereinbart sind. Bei Akontozahlungen wird mindestens jährlich abgerechnet, und du darfst die Belege einsehen.
Orientierung, keine Rechtsberatung. Bei einem Streit helfen der Mieterinnen- und Mieterverband oder die Schlichtungsbehörde deines Kantons.