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Nebenkosten-Check

Stimmt meine Nebenkostenabrechnung?

Was gilt? Kurz erklärt im RatgeberNebenkosten
Sind die Nebenkosten im Mietvertrag einzeln aufgeführt (z. B. Heizung, Wasser, Hauswartung)?
Rechtsgrundlage

Art. 257a und 257b OR, Art. 4 bis 6 VMWG. Nebenkosten sind die tatsächlichen Aufwendungen für Leistungen, die mit dem Gebrauch der Wohnung zusammenhängen, etwa Heizung, Warmwasser, Wasser, Kehricht oder Hauswartung. Sie dürfen nur verrechnet werden, wenn sie im Mietvertrag einzeln vereinbart sind. Bei Akontozahlungen wird mindestens jährlich abgerechnet, und du darfst die Belege einsehen.

Orientierung, keine Rechtsberatung. Bei einem Streit helfen der Mieterinnen- und Mieterverband oder die Schlichtungsbehörde deines Kantons.