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Ratgeber

Schimmel.
Festhalten, melden, Frist setzen.

Schimmel ist ein Mangel der Wohnung, wenn er nicht durch dein Verhalten entsteht. Wer früh und schriftlich meldet, wahrt seine Rechte.

Stand 20. Oktober 20265 Abschnitte · ca. 2 Min.

Was du jetzt tun kannst

Mängel hältst du im Mängel-Editor deiner Bewertung fest – dort erstellst du auch den Brief an die Verwaltung.

Mangel festhalten

Kurz gesagt

Das Wichtigste in drei Sätzen

  • Melde Schimmel der Verwaltung sofort und schriftlich, mit Fotos und Datum.
  • Setze eine angemessene Frist zur Behebung; ab der Meldung kannst du eine Herabsetzung des Mietzinses verlangen.
  • Ob bauliche Ursache oder Lüften – darüber entscheidet im Streit die Schlichtungsbehörde, nicht die Verwaltung allein.

Woher Schimmel kommt

Die Ursache entscheidet, wer zuständig ist. Bauliche Gründe sind Sache der Vermieterschaft; wer zu wenig lüftet oder heizt, trägt eine Mitverantwortung.

  • Bauliche Gründe: Wärmebrücken, schlechte Dämmung, undichte Fenster, Dach oder Leitungen
  • Wasserschäden aus Leitungen oder Nachbarwohnungen
  • Wohnverhalten: zu wenig Stosslüften, Möbel dicht an kalten Aussenwänden

Was du festhältst

Je genauer, desto besser lässt sich später zeigen, seit wann und wie stark.

  • Fotos mit Datum, nah und als Übersicht
  • Raum, Stelle und ungefähre Fläche
  • Seit wann du ihn bemerkt hast
  • Wie du lüftest und heizt
  • Jede Meldung und jede Antwort der Verwaltung

Was du vermeidest

Behaupte keine Ursache, die du nicht belegen kannst, und halte die Miete nicht einfach zurück. Wer den Mietzins zurückhalten will, muss ihn nach schriftlicher Ankündigung bei der vom Kanton bezeichneten Stelle hinterlegen – das hat strenge Regeln; lass dich vorher beraten.

Häufige Fragen

Kann ich wegen Schimmel weniger Miete zahlen?
Du kannst ab der Meldung eine Herabsetzung verlangen, solange der Mangel besteht. Wie viel angemessen ist, hängt von Ausmass und betroffenen Räumen ab. Verlange sie schriftlich; zahle nicht einfach weniger.
Wie lange hat die Verwaltung Zeit?
Das Gesetz nennt keine feste Zahl. Setze eine angemessene Frist; bei Gefahr für die Gesundheit eine kürzere. Hilft das nicht, kannst du die Schlichtungsbehörde anrufen – das ist kostenlos.
Darf ich den Schimmel selbst entfernen?
Kleine Flecken an der Oberfläche kannst du reinigen, die Ursache bleibt aber Sache der Vermieterschaft. Melde ihn trotzdem – sonst fehlt dir später der Nachweis.

Rechtsgrundlage

Art. 257g OR (Meldepflicht), Art. 259a und 259b OR (Beseitigung, Frist), Art. 259d OR (Herabsetzung ab Kenntnis), Art. 259e OR (Schadenersatz), Art. 259g bis 259i OR (Hinterlegung).

Orientierung, keine Rechtsberatung. Bei einem Streit helfen der Mieterinnen- und Mieterverband oder die Schlichtungsbehörde deines Kantons.