Referenzzins-Rechner
Darf meine Miete sinken?
Heute gilt ein Referenzzinssatz von 1,25 % (seit 2. September 2025).
Rechtsgrundlage
Art. 269a und 270a OR, Art. 12a und 13 VMWG. Bei einem Referenzzinssatz unter 5 % entspricht jede Änderung um 0,25 Prozentpunkte 3 % des Mietzinses. Erhöhungen werden zusammengezählt; eine Senkung macht sie genau rückgängig: ein Schritt 2,91 %, zwei Schritte 5,66 %, drei Schritte 8,26 %.
Referenzzinssatz des Bundesamts für WohnungswesenOrientierung, keine Rechtsberatung. Bei einem Streit helfen der Mieterinnen- und Mieterverband oder die Schlichtungsbehörde deines Kantons.