Ratgeber
Referenzzins.
Wann deine Miete sinken darf.
Viele Mietzinse hängen am hypothekarischen Referenzzinssatz. Sinkt er, darfst du eine Senkung verlangen – sie kommt nicht von allein.
Stand 20. Oktober 20264 Abschnitte · ca. 1 Min.
Was du jetzt tun kannst
Kurz gesagt
Das Wichtigste in drei Sätzen
- Massgebend ist der Referenzzins, auf dem dein heutiger Mietzins beruht – er steht im Vertrag oder in der letzten Anpassung.
- Ist der Satz seither gesunken, kannst du auf den nächsten Kündigungstermin eine Senkung verlangen.
- Antwortet die Vermieterschaft nicht oder lehnt sie ab, hilft die Schlichtungsbehörde kostenlos.
Wie gerechnet wird
Liegt der Referenzzinssatz unter 5 %, entspricht jede Änderung um 0,25 Prozentpunkte 3 % des Mietzinses. Eine Senkung macht frühere Erhöhungen genau rückgängig. Die Vermieterschaft darf gestiegene Kosten und die Teuerung verrechnen – darum fällt die Senkung manchmal kleiner aus.
So gehst du vor
- Mit dem Werkzeug prüfen, ob und wie viel du verlangen kannst.
- Begehren schriftlich und eingeschrieben schicken, von allen unterschrieben, die den Vertrag unterschrieben haben.
- Es muss vor Beginn der Kündigungsfrist ankommen.
- Die Vermieterschaft hat 30 Tage Zeit zu antworten; danach kannst du innert 30 Tagen die Schlichtungsbehörde anrufen.
Häufige Fragen
- Und wenn der Referenzzins steigt?
- Dann darf die Vermieterschaft erhöhen, aber nur mit dem amtlichen Formular und auf einen Kündigungstermin. Eine Erhöhung kannst du innert 30 Tagen bei der Schlichtungsbehörde anfechten.
- Gilt das auch bei Staffel- oder Indexmiete?
- Nein. Dort richtet sich der Mietzins nach den vereinbarten Stufen oder dem Landesindex der Konsumentenpreise.
Rechtsgrundlage
Art. 269a und 270a OR, Art. 12a und 13 VMWG; Erhöhungen: Art. 269d und 270b OR.
Orientierung, keine Rechtsberatung. Bei einem Streit helfen der Mieterinnen- und Mieterverband oder die Schlichtungsbehörde deines Kantons.