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Ratgeber

Referenzzins.
Wann deine Miete sinken darf.

Viele Mietzinse hängen am hypothekarischen Referenzzinssatz. Sinkt er, darfst du eine Senkung verlangen – sie kommt nicht von allein.

Stand 20. Oktober 20264 Abschnitte · ca. 1 Min.

Was du jetzt tun kannst

Kurz gesagt

Das Wichtigste in drei Sätzen

  • Massgebend ist der Referenzzins, auf dem dein heutiger Mietzins beruht – er steht im Vertrag oder in der letzten Anpassung.
  • Ist der Satz seither gesunken, kannst du auf den nächsten Kündigungstermin eine Senkung verlangen.
  • Antwortet die Vermieterschaft nicht oder lehnt sie ab, hilft die Schlichtungsbehörde kostenlos.

Wie gerechnet wird

Liegt der Referenzzinssatz unter 5 %, entspricht jede Änderung um 0,25 Prozentpunkte 3 % des Mietzinses. Eine Senkung macht frühere Erhöhungen genau rückgängig. Die Vermieterschaft darf gestiegene Kosten und die Teuerung verrechnen – darum fällt die Senkung manchmal kleiner aus.

So gehst du vor

  • Mit dem Werkzeug prüfen, ob und wie viel du verlangen kannst.
  • Begehren schriftlich und eingeschrieben schicken, von allen unterschrieben, die den Vertrag unterschrieben haben.
  • Es muss vor Beginn der Kündigungsfrist ankommen.
  • Die Vermieterschaft hat 30 Tage Zeit zu antworten; danach kannst du innert 30 Tagen die Schlichtungsbehörde anrufen.

Häufige Fragen

Und wenn der Referenzzins steigt?
Dann darf die Vermieterschaft erhöhen, aber nur mit dem amtlichen Formular und auf einen Kündigungstermin. Eine Erhöhung kannst du innert 30 Tagen bei der Schlichtungsbehörde anfechten.
Gilt das auch bei Staffel- oder Indexmiete?
Nein. Dort richtet sich der Mietzins nach den vereinbarten Stufen oder dem Landesindex der Konsumentenpreise.

Rechtsgrundlage

Art. 269a und 270a OR, Art. 12a und 13 VMWG; Erhöhungen: Art. 269d und 270b OR.

Orientierung, keine Rechtsberatung. Bei einem Streit helfen der Mieterinnen- und Mieterverband oder die Schlichtungsbehörde deines Kantons.