Ratgeber
Nebenkosten.
Was auf die Abrechnung darf.
Nebenkosten sind die tatsächlichen Kosten für Leistungen rund um die Wohnung. Was davon du bezahlst, bestimmt der Mietvertrag.
Stand 20. Oktober 20264 Abschnitte · ca. 1 Min.
Was du jetzt tun kannst
Kurz gesagt
Das Wichtigste in drei Sätzen
- Verrechnet werden darf nur, was im Mietvertrag einzeln als Nebenkosten aufgeführt ist.
- Bei Akonto wird mindestens jährlich abgerechnet, und du darfst die Belege einsehen.
- Bei einer Pauschale gibt es weder Abrechnung noch Nachzahlung.
Was dazugehört
Typisch sind Heizung und Warmwasser, Wasser und Abwasser, Kehricht, Hauswartung, Allgemeinstrom und Treppenhausreinigung. Nicht dazu gehören Reparaturen und Erneuerungen sowie Verzinsung und Abschreibung des Gebäudes – sie sind im Nettomietzins enthalten.
So prüfst du die Abrechnung
- Stimmt jede Position mit dem Mietvertrag überein?
- Ist die Abrechnungsperiode richtig, und stimmen deine Akontozahlungen?
- Wie wurde verteilt – nach Fläche, Wohnungen oder Verbrauch?
- Gibt es auffällige Sprünge gegenüber dem Vorjahr?
- Unklares: Belege verlangen, schriftlich.
Häufige Fragen
- Bis wann muss ich eine Nachzahlung bezahlen?
- Innerhalb der vereinbarten Frist, meist 30 Tage. Ist dir etwas unklar, verlange vorher die Belege und halte schriftlich fest, was du beanstandest.
- Kann ich zu viel Bezahltes zurückverlangen?
- Ja, aber nicht unbegrenzt lange: Rückforderungen verjähren. Melde dich deshalb bald, wenn dir etwas falsch vorkommt.
Rechtsgrundlage
Art. 257a und 257b OR, Art. 4 bis 8 VMWG (Art. 6: was nicht als Nebenkosten gilt).
Orientierung, keine Rechtsberatung. Bei einem Streit helfen der Mieterinnen- und Mieterverband oder die Schlichtungsbehörde deines Kantons.