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Ratgeber

Kaution.
Wie du sie zurückbekommst.

Die Kaution gehört dir. Sie liegt auf einem Sperrkonto auf deinen Namen – die Frage ist nur, wann sie freigegeben wird.

Stand 20. Oktober 20264 Abschnitte · ca. 1 Min.

Was du jetzt tun kannst

Kurz gesagt

Das Wichtigste in drei Sätzen

  • Für Wohnungen sind höchstens drei Monatsmieten erlaubt, auf einem Konto auf deinen Namen; der Zins gehört dir.
  • Nach dem Auszug gibt die Bank sie mit Zustimmung der Vermieterschaft frei.
  • Hat die Vermieterschaft ein Jahr nach Mietende keinen Anspruch rechtlich geltend gemacht, kannst du sie direkt bei der Bank zurückverlangen.

So gehst du vor

  • Nach der Übergabe die Vermieterschaft schriftlich um Freigabe bitten.
  • Strittige Abzüge nicht einfach akzeptieren – Abnutzung und Zeitwert prüfen.
  • Nach einem Jahr ohne rechtliche Schritte der Vermieterschaft: Auszahlung direkt bei der Bank verlangen.
  • Ist ein Verfahren eingeleitet, entscheiden Schlichtungsbehörde oder Gericht.

Kautionsversicherung

Statt eines Sperrkontos gibt es Kautionsversicherungen. Dort zahlst du eine jährliche Prämie, die du nicht zurückbekommst, und musst Schäden, die die Versicherung bezahlt, unter Umständen zurückerstatten. Rechne nach, ob sich das lohnt.

Häufige Fragen

Darf die Vermieterschaft die Kaution selbst behalten?
Nein. Geld als Kaution muss sie bei einer Bank auf einem Spar- oder Depotkonto auf deinen Namen hinterlegen.
Was ist mit Schäden, die später auftauchen?
Mängel muss die Vermieterschaft bei der Rückgabe sofort melden. Später kann sie nur versteckte Mängel geltend machen, die bei üblicher Prüfung nicht erkennbar waren.

Rechtsgrundlage

Art. 257e OR (Sicherheiten, Bankkonto, ein Jahr), Art. 267 und 267a OR (Rückgabe, Prüfung, Mängelmeldung).

Orientierung, keine Rechtsberatung. Bei einem Streit helfen der Mieterinnen- und Mieterverband oder die Schlichtungsbehörde deines Kantons.