Ratgeber
Wohnungsübergabe.
Was du beim Auszug zahlen musst – und was nicht.
Bei der Rückgabe prüft die Vermieterschaft die Wohnung. Was du unterschreibst und was danach kommt, hat Folgen für Kaution und Kosten.
Stand 20. Oktober 20264 Abschnitte · ca. 1 Min.
Was du jetzt tun kannst
Kurz gesagt
Das Wichtigste in drei Sätzen
- Normale Abnutzung musst du nicht bezahlen.
- Mängel muss die Vermieterschaft bei der Rückgabe prüfen und dir sofort melden; Versäumtes kann sie später nur bei versteckten Mängeln nachholen.
- Für Schäden zahlst du höchstens den Zeitwert des Teils, nicht den Neupreis.
Vor der Übergabe
- Gründlich reinigen, auch Backofen, Fenster, Storen und Keller.
- Kleine Reparaturen erledigen, die dir als Mietpartei obliegen.
- Das Einzugsprotokoll bereitlegen – was dort steht, war schon da.
- Bei Bedarf eine Person als Zeugin oder Zeuge mitnehmen.
Das Rückgabeprotokoll
Unterschreibe nur, was stimmt. Bist du mit einem Punkt nicht einverstanden, schreib das ins Protokoll. Mit deiner Unterschrift unter „Kosten übernehme ich“ anerkennst du eine Schuld – das musst du nicht vor Ort entscheiden.
Häufige Fragen
- Was gilt als normale Abnutzung?
- Spuren des üblichen Wohnens: leicht vergilbte Wände nach einigen Jahren, Dübellöcher in üblichem Mass, abgenutzte Teppiche nach ihrer Lebensdauer.
- Wie wird der Zeitwert berechnet?
- Aus Lebensdauer und Alter des Teils, nach der paritätischen Lebensdauertabelle. Das Werkzeug „Zeitwert“ rechnet es dir aus.
Rechtsgrundlage
Art. 267 und 267a OR (Rückgabe, Prüfung, Mängelmeldung), paritätische Lebensdauertabelle (HEV, MV, SVIT, SVV), Ausgabe 2021.
Orientierung, keine Rechtsberatung. Bei einem Streit helfen der Mieterinnen- und Mieterverband oder die Schlichtungsbehörde deines Kantons.