Ratgeber
Heizung kalt.
Was gilt, wenn es drinnen zu kalt ist.
Eine Wohnung muss beheizbar sein. Fällt die Heizung aus oder wird es nicht warm genug, ist das ein Mangel.
Stand 20. Oktober 20264 Abschnitte · ca. 1 Min.
Was du jetzt tun kannst
Mängel hältst du im Mängel-Editor deiner Bewertung fest – dort erstellst du auch den Brief an die Verwaltung.
Mangel festhaltenKurz gesagt
Das Wichtigste in drei Sätzen
- Melde den Ausfall sofort; bei einem Notfall auch telefonisch an den Pikettdienst der Verwaltung.
- Halte Temperaturen mit Datum und Uhrzeit fest – in mehreren Räumen.
- Für die Zeit des Mangels kannst du ab der Meldung eine Herabsetzung des Mietzinses verlangen.
Wie warm es sein muss
Eine feste Zahl steht nicht im Gesetz. In der Praxis gelten für Wohnräume tagsüber etwa 20 °C als Richtwert, für Bad und Dusche etwas mehr. Entscheidend ist, ob du die Wohnung normal nutzen kannst.
So gehst du vor
- Prüfe zuerst Thermostatventile und Entlüftung – manchmal liegt es daran.
- Melde den Mangel schriftlich, bei Kälte im Winter sofort auch telefonisch.
- Miss die Temperatur mehrmals täglich und notiere sie.
- Setze eine kurze Frist zur Behebung; bei Kälte im Winter genügen oft wenige Tage.
- Elektroöfen als Notlösung: vorher absprechen, wer den Strom bezahlt.
Häufige Fragen
- Wer bezahlt den Strom für Notheizungen?
- Sprich es vorher mit der Verwaltung ab und halte die Antwort fest. Ob du die Kosten zurückverlangen kannst, hängt vom Einzelfall ab; bewahre die Belege auf.
- Ist es ein Mangel, wenn die Heizperiode noch nicht begonnen hat?
- Wird es in der Wohnung unzumutbar kalt, kann es einer sein – auch ausserhalb der üblichen Heizperiode. Melde es mit gemessenen Temperaturen.
Rechtsgrundlage
Art. 256 OR (Wohnung in gebrauchstauglichem Zustand), Art. 257g OR (Meldepflicht), Art. 259a, 259b und 259d OR (Beseitigung, Frist, Herabsetzung), Art. 259e OR (Schadenersatz).
Orientierung, keine Rechtsberatung. Bei einem Streit helfen der Mieterinnen- und Mieterverband oder die Schlichtungsbehörde deines Kantons.