Ratgeber
Lärm.
Rücksicht gilt für alle – Belege auch.
Wohnen macht Geräusche. Wird Lärm übermässig, kann er ein Mangel sein – entscheidend ist, was du belegen kannst.
Stand 20. Oktober 20264 Abschnitte · ca. 1 Min.
Was du jetzt tun kannst
Kurz gesagt
Das Wichtigste in drei Sätzen
- Sprich Nachbarn zuerst selbst an, ruhig und konkret.
- Führe ein Lärmprotokoll mit Datum, Uhrzeit, Dauer und Art.
- Hilft das nicht, melde es der Verwaltung schriftlich – sie muss die Hausordnung durchsetzen.
Was als übermässig gilt
Massstab sind die Hausordnung, die Ruhezeiten der Gemeinde und was in einem Mehrfamilienhaus üblich ist. Einmalige Feste sind anders zu beurteilen als wiederholter Lärm in der Nacht. Auch Baulärm im Haus kann ein Mangel sein.
So gehst du vor
- Gespräch suchen – oft wissen Nachbarn nicht, wie laut es bei dir ankommt.
- Lärmprotokoll führen, über mehrere Wochen.
- Wenn möglich Zeuginnen oder Zeugen nennen, etwa andere Mietparteien.
- Der Verwaltung schreiben, mit Protokoll und Bitte um Massnahmen.
- Bei anhaltendem Mangel: Herabsetzung verlangen oder die Schlichtungsbehörde anrufen.
Häufige Fragen
- Kann ich bei Lärm weniger Miete zahlen?
- Wenn der Lärm die Wohnung erheblich beeinträchtigt und die Vermieterschaft davon weiss, kannst du eine Herabsetzung verlangen. Ohne Protokoll ist das schwer zu zeigen.
- Gilt das auch für Lärm von draussen?
- Für Strassen- oder Bahnlärm, den es schon beim Einzug gab, eher nicht. Neue Belastungen, etwa eine Baustelle nebenan, können es sein.
Rechtsgrundlage
Art. 257f OR (Rücksicht auf Hausbewohner und Nachbarn), Art. 259a ff. OR (Mängel, Herabsetzung). Ruhezeiten: Hausordnung und Gemeinde.
Orientierung, keine Rechtsberatung. Bei einem Streit helfen der Mieterinnen- und Mieterverband oder die Schlichtungsbehörde deines Kantons.